Lehrgänge
Alle Waffensachkundelehrgänge werden unter Vorgabe der allgem. WaffVwV vom 04.11.2011 zum WaffG durchgeführt.
Die Waffensachkundeausbildung wird ab 10 Teilnehmern als „Inhouse“ Schulung auch bundesweit durchgeführt.
Waffensachkundelehrgänge mit Prüfung gem. § 7 WaffG / inkl. Aufsichtsschulung
für Sportschützen, Sportbootkapitäne (Not- und Seenotsignalmittel), Erben und Sammler
(Zeitbedarf: 22 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 210 €, zuzüglich Schießstandgebühr und Munition)
Waffensachkundelehrgänge mit Prüfung gem. § 7 WaffG
für Personen in der privaten Sicherheitswirtschaft sowie gefährdete Personen, gem. § 28 WaffG / § 19 WaffG.
(Zeitbedarf: 40 Unterrichtsstunden inkl. Prüfung)
(Lehrgangskosten: 350 € inkl. Munition und Standgebühren)
(Kosten für An- und Abfahrt inkl. Übernachtungen fallen nur bei Inhouse Schulungen an!)
zusätzliche Aufsichtsschulung für Schießstandaufsichten gem. (§§ 5,6,7,9,10 und 27 WaffG, sowie §§ 3, 10 und 11 AWaffV)
(Zeitbedarf: 5 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 70 €)
Schießtraining gemäß DGUV 23 (BGV C7) (bei Mitarbeitern im Wach - und Sicherheitsdienst)
(Zeit – und Kostenaufwand: auf Anfrage)
Schießleiterausbildung / Prüfung (nur für Mitarbeiter im priv. Sicherheitsbereich)
Im Sinne der §§ 10,11 und 12 der AWaffV und der DGUV 23 (BGV C7)
(Zeitbedarf: 16 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 180 €, zuzüglich Schießstandgebühr))
Schießlehrgänge (zur Verbesserung der Waffenhandhabung)
(Zeitbedarf: ca. 8 Stunden)
(Kostenaufwand: pro Stunde = 45 € pro Teilnehmer, zuzüglich Schießstandgebühr)