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Ich bin berechtigt seit dem 22.09.2005, staatlich anerkannte Lehrgänge mit Prüfung zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition durchzuführen. (§ 7 WaffG i.V.m. § 3 (2),(3),(4) AWaffV)
Alle Veranstaltungen werden auf Anfrage auch bundesweit durchgeführt.
Gemäß § 22 AWaffV werden Lehrgänge und / oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen durchgeführt. Es werden nur Personen zugelassen, welche die Voraussetzungen gem. § 23 AWaffV erfüllen.
Die Trainings für Sportschützen können von jedermann welche die Voraussetzungen gem. §§ 4,5,6 und 7 WaffG erfüllen, besucht werden.